| Hesch gwüsst ...? |
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Die Eisenbahn "Läufelfingerli" |
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Heimatkunde. Beschreibende und geschichtliche Darstellung der Gemeinde Läufelfingen. 1865 von Lehrer H. Buser |
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Anordnung von Expertisen |
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Durch Beschluss vom 09. November 1858 ordnet die Kommission folgende Expertisen an: I. Eine technische, welche die Möglichkeit der Zurückleitung und die Wassermenge vor und nach dem Tunnelbau untersuchen und bestimmen sollte. Experten waren: HH. Ingenieure Henri Ladame von Neuenburg, Karl Pestalozzi von Zürich und Wetli von Locarno. II. Eine Geologische, welche zu prüfen hatte, ob die von der Klägerschaft bezeichneten Quellen früher alle oder nur teilweise in das Hombugertal geflossen seien oder nicht. Experten waren: Die HH. Arnold Escher von Zürich, Desor und Vogt von Genf, Gretzli von Solothurn und Quigerez, Mineninspektor von Delsberg. III. Eine chemische zur Untersuchung und Vergleichung des chemischen Bestandteils des Wassers im Tunnel und der früheren Quellen. Experten waren: Die HH. Professoren Schönbein von Basel und nachträglich Dr. Bollen in Zürich. a. Expertenbericht Der Bericht der Techniker ging im Wesentlichen dahin, dass die Hervorleitung der Quellen möglich sei und dass die Wassermenge sämtlicher Quellen im Tunnel sich auf 6`400 Kubikfuss belaufe (es war übrigens bei der Messung gerade trockenes Wetter). Die Geologen erklärten sich mit dem Ansicht vollkommen einverstanden, dass die Wasser der ehemaligen Gipsiquelle und des Färberbrunnen mit dem im Tunnel unter dem Namen der kalten Quellen erscheinenden Wasser identisch seien. Dass ferner die beiden Hausbrunnen im Muren und Pulvisei einem Quellennetz angehören, die anderen Murenquellen aber mit den warmen Quellen in Verbindung gestanden sei. Sie behaupteten jedoch, dass nur ein ganz kleiner Teil der warmen Quellen durch die Murenquelle ausgeflossen sei und dass jene einen entfernteren südlichen Abfluss gehabt hätten. Die Chemiker erklärten für unmöglich, den Zusammenhang der Murenquelle mit den warmen Quellen im Tunnel chemisch zu beweisen. Möglich sei er jedoch gewesen. b. Zeugenaussagen Eugen der Klagepartei und 14 der beklagten Partei verhört. Es waren meistens Bürger von Läufelfingen, Hauenstein und Wissen, sowie auswärtige Müller und ehemalige Müllerknechte. Im Wesentlichen wurde folgendes bezeugt: Die obere und untere Mühle in Läufelfingen hätten stets, selbst zur trockenen Zeit, Wasser genug für den Betrieb von zwei Mahlgängen gehabt. Ebenso seien die Säge und Gipsmühle nie wegen Wassermangel still gestanden. Das Wasser im Bach sei im Winter so warm gewesen, dass es stets gedämpft und nie zugefroren sei, so dass die hiesigen Mühlen schon seit alters her zur Sommer- und Winterzeit die Zuflucht der Gelterkinder, Sissacher und anderer Müller gewesen sei, wenn diese Wassermangel gehabt. Der Bach sei reich an Forellen gewesen und zwar bis zur Gips- und Färberquelle hin. c. Urteil der Schiedsgerichtes Kommission. Da sowohl der Bericht der Verschiedenen Experten im Ganzen genommen, als auch die Aussagen weit aus der meisten Zeugen sehr günstig für die Klagpartei lauteten, fällte die Kommission unterm 15. Dezember 1860 einstimmig folgendes Urteil: I. Sei die Centralbahngesellschaft verpflichtet, das im Hauensteintunnel ausfliessende Wasser, sowohl das der kalten als auch warmen Quellen durch einen Stollen in den Homburger Bach zurückzuleiten. II. Seien dem Kläger bezüglich der fortwährenden Haftbarkeit Seitens des Direktoriums und der verletzten Privatrechte seine Vorbehalte verwahrt. III. Bezahle die Beklagte die Prozesskosten mit Fr. 21`192.- samt den Experten- und Zeugen- Gebühren von Fr. 10`277.- IV. Habe die Beklagte ferner dem Kläger eine Prozessentschädigung im Ganzen von Fr. 3`500.- zu bezahlen. V. Sei dieses Urteil den Parteien unter Ansetzung einer Appelationsschrift von 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, schriftlich zuzustellen. |
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