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Verhältnisse des Landmanns unter Basel vor der Französischen und helvetischen Revolution.

Gemeindsverwaltung und Beamtungen

 

Heimatkunde. Beschreibende und geschichtliche Darstellung der Gemeinde Läufelfingen. 1865 von Lehrer H. Buser

 

Die Verwaltung war mehr eine allgemeine, über das ganze Amt sich erstreckende, als eine gemeindeweise. Das Amt Homburg hatte zu Unterbeamten: einen Untervogt (soviel als Gerichtspräsident), welcher entweder von Läufelfingen oder Buckten genommen wurde; ferner drei Amtspfleger (Präsident der Kirchgemeinden) und 4 Einigsmeister (Gescheid). In jeder Gemeinde waren zwei Geschworene (Richter und Gemeinderäte), zwei Bannbürger (Sittenrichter), ein Gemeinde und ein Armenschaffner. Das Kirchengut wurde durch einen Kirchmeister veraltet. Die Polizeibeamten hiessen Haschierer. Das Gericht bestand aus dem Untervogt, welcher den Stab führte, Baslerstab von Silber an einem Stock, den der Betreffende beim Anloben berühren musste), und achtzehn Richtern, welche aus den Dörfern gezogen wurden. Alle Jahre im Maimonate wurde das Gericht durch den Landvogt eingeführt (gewöhnlich in  Buckten), und wenn eine Richterstelle vakant geworden war, neu bestellt.

 

Heimatkunde. Beschreibende und geschichtliche Darstellung der Gemeinde Läufelfingen. 1865 von Lehrer H. Buser

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