Hesch gwüsst ...?
 

Verhältnisse des Landmanns unter Basel vor der Französischen und helvetischen Revolution.

Leibeigenschaft

 

Heimatkunde. Beschreibende und geschichtliche Darstellung der Gemeinde Läufelfingen. 1865 von Lehrer H. Buser

 

Nach dem Übergange der Herrschaft Homburg an die Stadt Basel übte sie die gleichen Rechte ihrer adeligen Vorgänger aus. Die Leibeigenschaft dauerte fort, nahm jedoch immer mildere Verhältnisse an; dennoch müssen die Wohlgeborenen Herren in Basel noch bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts gerne, und nicht ohne Selbstgefühl, darauf gepocht haben, was folgende Angebote beweisen. Ein Posamenter aus dem Homburger Amt musste einmal nach Basel auf den Empfang einer Rechnung Seide warten, und ging während dieser Zeit in der Stadt umher, um sich darin ein wenig umzuschauen. So geriet er in den Laden eines Hutmachers, und sah ihm bei seiner Arbeit zu. Der Hutmacher begann ein neckendes Gespräch, und erinnerte unter anderem den Posamenter daran, dass er eigentlich sein Leibeigener sei. Dieser, ein etwas einfältiger Mann, fragte aber: „Jä, was isch das e Libeigene?“ Darauf explizierte der Hutmacher: „ Lose, i will der Fall setze, mer wirde e Mais mache mitenander und es frierte mi an d`Fiess, so kennt i eich der Lib uffschnide und d`Fiess in i werme“ Der Posamenter aber meinte: „Jo, wenn di liess!“ „Jä, was wetener mache?“ fragte mehrere Male der gnädige Stadtburger, und rückte seinem Untertannen immer näher auf den Leib. Dieser zog sich bis an die Türe zurück und sagte endlich: J miech numme e so!“ gab dem Hutmacher mit der Faut einen Stoss unter das Kinn, also dass er wie ein Hühnlein in eine Ecke fiel, und lief so schnell er konnte davon.

 

Heimatkunde. Beschreibende und geschichtliche Darstellung der Gemeinde Läufelfingen. 1865 von Lehrer H. Buser

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