Hesch gwüsst ...?

Schulchronik "Läufelfingen"

 

1923 Verordnung

 
Zur Handhabung eine dringend notwendig gewordenen besseren Ordnung und Reinlichkeit im Schulhaus sind folgende Verfügungen getroffen worden:

§ 1

Das Rauchen in den Schulzimmern an Gemeinde- und Parteiversammlungen, sowie bei Sitzungen von Kommissionen und Übungen der Gesangsvereine ist strengstens untersagt.

 

§ 2

Für Beschädigungen von Schulmobiliar und Schulmaterialienjeder Art wird eine entsprechende Entschädigung in Anrechnung gebracht werden.

 

§ 3

Für ausserordentliche Verunreinigung der Schulzimmer und hauptsächlich der Bänke werden die bezüglichen Vereine, Parteien ect., haftbar gemacht.

Läufelfingen, den 10. August 1923
 
Schon damals war der Gemeinderat weiter und fortschrittlicher als das heute der Fall ist (2014).
 

 

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