| Hesch gwüsst ...? |
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Schulchronik "Läufelfingen" |
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1923 Verordnung |
| Zur Handhabung eine dringend notwendig gewordenen besseren Ordnung und Reinlichkeit im Schulhaus sind folgende Verfügungen getroffen worden: |
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§ 1 Das Rauchen in den Schulzimmern an Gemeinde- und Parteiversammlungen, sowie bei Sitzungen von Kommissionen und Übungen der Gesangsvereine ist strengstens untersagt. |
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§ 2 Für Beschädigungen von Schulmobiliar und Schulmaterialienjeder Art wird eine entsprechende Entschädigung in Anrechnung gebracht werden. |
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§ 3 Für ausserordentliche Verunreinigung der Schulzimmer und hauptsächlich der Bänke werden die bezüglichen Vereine, Parteien ect., haftbar gemacht. |
| Läufelfingen, den 10. August 1923 |
| Schon damals war der Gemeinderat weiter und fortschrittlicher als das heute der Fall ist (2014). |
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