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Schulchronik "Läufelfingen"

 

Heimatkunde. Beschreibende und geschichtliche Darstellung der Gemeinde Läufelfingen. 1865 von Lehrer H. Buser

 

Weiters aus der Entwicklungsgeschichte der Schule

 

2. Lehrerbesoldung

 

 

Im Jahre 1745 hatte der Schulmeister als solcher zu nutzen:

  1. Eine halbe Mäderthaue ( ungefähr ½ Juchart) Matten in der Hofmatt.
  2. Eine halbe Mäderthaue auf Stolten (Schmutzberg), welche vom Landvogt vergabt worden.
  3. Eine halbe Juchart Acker auf dem Langacker (Hupp).

Als Siegrist:

  1. Ein Haus (bei der Kirche) samt Kraut- und Baumgarten.
  2. 1 ½ Juchart Acker beim Haus.
  3. 3 Mäderthauen Matten hinter der Kirche (Siegristenmatte).
  4. 1/8 Juchart Matten, das Weidenmättli genannt.
  5. 3 Jucharten Acker auf dem Langacker (Hupp).
  6. 1 ½ Jucharten Acker, Siegristenrain genannt (am Rossacker).
  7. 1/8 Juchart Acker, Tischäckerli genannt (Bogenfeld).
  8. 3 Jucharten Acker auf Murren.
  9. ½ Juchart Acker, Kriegsacker genannt (am Säuler).

Vom Jahre 1767 wird die Besoldung folgendermassen angegeben:

  1. Zins ab dem Schulgründungskapital übrig gebliebene 300 Pfund.
  2. Aus dem Deputatenspeicher 1 Bierzel (2 Säcke) Korn und 1 Sack Haber. (Dieser Speicher diente zur Aufbewahrung der Zehntenfrüchte, und ist nun in eine Wohnung umgewandelt (Nr. 11B)).
  3. Von jedem Kinde vermögender Eltern wöchentlich während dem Winter 1 Schilling (6 alte Rp.), und während dem Sommer 2 Rp. Schullohn.
  4. Von jedem Almenschüler wöchentlich ½ Batzen Schullohn. (Nachdem der Lehrer aber auch Siegrist war, wurde der Armenschullohn auf 3 Batzen per Wintersemester reduziert. Derselbe wurde bis zur helvetischen Revolution aus dem Kirchengut bezahlt).
  5. 2 Klafter Holz und 200 Wellen. (Früher musste jedes Kind täglich ein Scheit Holz in die Schule bringen).
  6. 9 Jucharten Acker und Matten auf drei Zelgen.
  7. Für das Opfereinziehen in der Kirche 1 Pfund 5 Schilling.
  8. Von Hochzeiten, wenn er nicht selbst daran ging, ein Gulden.
  9. Von der Beerdigung eines Kindes ein Laib Brot oder 5 Schilling (3 alte Batzen).

Vor der dreissiger Revolution betrug die Staatsbesoldung Fr. 100 a W.

 

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