Im
Jahre 1745 hatte der Schulmeister als solcher zu nutzen:
- Eine halbe
Mäderthaue ( ungefähr ½ Juchart) Matten in der Hofmatt.
- Eine halbe
Mäderthaue auf Stolten (Schmutzberg), welche vom Landvogt vergabt worden.
- Eine halbe
Juchart Acker auf dem Langacker (Hupp).
Als
Siegrist:
- Ein Haus (bei
der Kirche) samt Kraut- und Baumgarten.
- 1 ½ Juchart
Acker beim Haus.
- 3 Mäderthauen
Matten hinter der Kirche (Siegristenmatte).
- 1/8 Juchart
Matten, das Weidenmättli genannt.
- 3 Jucharten
Acker auf dem Langacker (Hupp).
- 1 ½ Jucharten
Acker, Siegristenrain genannt (am Rossacker).
- 1/8 Juchart
Acker, Tischäckerli genannt (Bogenfeld).
- 3 Jucharten
Acker auf Murren.
- ½ Juchart Acker,
Kriegsacker genannt (am Säuler).
Vom
Jahre 1767 wird die Besoldung folgendermassen angegeben:
- Zins ab dem
Schulgründungskapital übrig gebliebene 300 Pfund.
- Aus dem
Deputatenspeicher 1 Bierzel (2 Säcke) Korn und 1 Sack Haber. (Dieser
Speicher diente zur Aufbewahrung der Zehntenfrüchte, und ist nun in eine
Wohnung umgewandelt (Nr. 11B)).
- Von jedem Kinde
vermögender Eltern wöchentlich während dem Winter 1 Schilling (6 alte
Rp.), und während dem Sommer 2 Rp. Schullohn.
- Von jedem
Almenschüler wöchentlich ½ Batzen Schullohn. (Nachdem der Lehrer aber auch
Siegrist war, wurde der Armenschullohn auf 3 Batzen per Wintersemester
reduziert. Derselbe wurde bis zur helvetischen Revolution aus dem
Kirchengut bezahlt).
- 2 Klafter Holz
und 200 Wellen. (Früher musste jedes Kind täglich ein Scheit Holz in die
Schule bringen).
- 9 Jucharten
Acker und Matten auf drei Zelgen.
- Für das
Opfereinziehen in der Kirche 1 Pfund 5 Schilling.
- Von Hochzeiten,
wenn er nicht selbst daran ging, ein Gulden.
- Von der
Beerdigung eines Kindes ein Laib Brot oder 5 Schilling (3 alte Batzen).
Vor der dreissiger Revolution betrug die
Staatsbesoldung Fr. 100 a W.
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